Deutsche Bahn: Schlappe vor Gericht gegen DeinBus
Vor einiger Zeit hatten wir an dieser Stelle schon einmal über die Klage der Deutschen Bahn gegen das vermeintliche Konkurrenzunternehmen DeinBus berichtet (…mehr Infos auch im DeinBus Blog) Immer mehr Anbieter von Fernreisebussen haben den Markt für sich entdeckt und nun fürchtet die Deutsche Bahn natürlich den Verlust von Kunden.
Daher berief sie sich auf das Personenbeförderungsgesetz aus dem Jahr 1931, das Strenge Voraussetzungen für Busfahrten im Fernverkehr vorsieht. DeinBus bietet als eine Art Mirfahrzentrale günstige Busreisen an, die nur bei entsprechender Nachfrage zustande kommen. Die Bahn sah darin einen unliebsamen Konkurrenten.
Die Richter des Landgerichts Frankfurt sahen jedoch die Voraussetzungen für einen Linienbetrieb bei DeinBus nicht erfüllt und wiesen damit die Sammelklage der Deutschen Bahn ab. DeinBus hat nun angekündigt sein Netz weiter ausbauen zu wollen. Die Bahn wartet auf die schriftliche Urteilsbegründung und will dann prüfen, ob man in Berufung geht.
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